Staatliche Zuschüsse künstliche Befruchtung

Neue Förderung für Paare ohne Trauschein

Von Nadine Effert · 2016

„Warum will es einfach nicht klappen?“ – diese Frage stellen sich viele Paare mit einem unerfülltem Kinderwunsch. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die Ursachen sind vielfältig. Die gute Nachricht: In vielen Fällen kann die moderne Reproduktionsmedizin helfen und künftig sollen auch Unverheiratete eine Finanzierungsspritze vom Staat erhalten.

Eine schwangere Frau wird von ihrem Partner umarmt. Thema: staatliche Zuschüsse künstliche Befruchtung
Die moderne Reproduktionsmedizin verhilft vielen Paaren zum Familienglück.

Wer seit über einem Jahr es bewusst „probiert“, gehört laut Weltgesundheitsorganisation WHO zu den ungewollt kinderlosen Paaren. In Deutschland ist nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren betroffen. „Bei 30 bis 40 Prozent der Paare liegt eine biologische Störung bei einem der Partner vor, in 20 Prozent der Fälle sind beide Partner nur bedingt fruchtbar“, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). In zehn bis 15 Prozent der Fälle sei emotionale Belastung der Grund. Eine Kinderwunschbehandlung ist für betroffene Paare oft die letzte Chance, doch noch Eltern zu werden – auch wenn die Belastung groß ist, sowohl körperlich, seelisch als auch 
finanziell.

Behandlungen sind kostspielig

So schlägt eine einzige künstliche Befruchtung, bei der die Befruchtung der Eizelle mit Sperma außerhalb des Körpers stattfindet, mit im Schnitt 3.000 Euro zu Buche. Die Erfolgsrate ist von der Schwere der Fruchtbarkeitsstörung und vom Alter abhängig und liegt im Schnitt bei 25 Prozent – immerhin. In der Regel sind jedoch mehrere Versuche nötig. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen meist 50 Prozent der Kosten, jedoch nur für maximal drei Behandlungen und nur unter bestimmten Voraussetzungen: Das Paar muss verheiratet und mindestens 25 Jahre alt sein; die obere Altersgrenze liegt bei Frauen bei 39 Jahren, bei Männern bei 49 Jahren. Der verbleibende Eigenanteil kann seit 2012 zur Hälfte staatlich bezuschusst werden, allerdings bislang nur in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Berlin.

Staatliche Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung fair verteilen

Wenn man bedenkt, dass laut einer BMFSFJ-Milieustudie der Anteil der ungewollt Kinderlosen bei den nicht verheirateten Paaren mit 38 Prozent doppelt so hoch ist wie der Anteil bei den Verheirateten, kann man den Vorstoß von Manuela Schwesig (SPD) gut nachvollziehen: „Es ist nicht mehr zeitgemäß, unverheiratete Paare mit unerfülltem Kinderwunsch anders zu behandeln als Verheiratete“, sagte die Familienministerin zu Beginn des Jahres in Berlin. So sollen Paare ohne Trauschein künftig vom Bund Zuwendungen für die erste bis vierte Behandlung in Höhe von bis zu 12,5 Prozent und für die vierte Behandlung in Höhe von bis zu 25 Prozent des Eigenanteils erhalten. Allerdings muss sich das entsprechende Bundesland auch an dieser Art Förderung beteiligen – bislang greift nur Sachsen-Anhalt unverheirateten Paaren finanziell unter die Arme. 

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